Erwachsenenschutz
1. Die Fälle, in denen alte Menschen in einem anderen als ihrem Herkunftsland hilfebedürftig werden häufen sich.Das HEÜ leistet einen wichtigen Beitrag.
2. Die Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien (für Scotland) haben das Haager Erwachsenenschutzabkommen bereits ratifiziert. Auch wenn das materielle Betreuungsrechts nicht Gegenstand des Übereinkommens ist, führt das Übereinkommen zu Änderungen in der Praxis, z. B. im Bereich der Vollstreckungs ausländischer Schutzmaßnahmen.
Alte oder geistig verwirrte Menschen, die nicht mehr für sich sorgen können, erhalten einen Betreuer. Wenn eine Übersiedlung in das oder aus dem Ausland ansteht, oder wenn die Unterbringung in einer angemessenen Einrichtung und evtl. der Übergang der Betreuung organisiert werden müssen, kann der ISD eingeschaltet werden.

