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                              Kinder schützen,
                                                    Familien verbinden.

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Hinweise zur Zusammenarbeit mit dem ISD

Der ISD ist die Verbindungsstelle zwischen in- und ausländischen sozialen Fachstellen, Familien- und Vormundschaftsgerichten. Er arbeitet innerhalb des Netzwerkes des internationalen Ver­bandes International Social Service (ISS) mit ausländischen Zweigstellen und Korrespondenten zusammen. Diese sind mit einheimischen Kräften besetzt und schalten in der Regel die örtlich zuständigen Fachstellen im Land ein. Die Mitarbeit in internationalen Fällen erfolgt nicht im Wege der Amtshilfe, sondern auf freiwilliger Basis.

Um die ausländischen Stellen zur Zusammenarbeit gewinnen zu können, müssen unsere Ersuchen ein Mindestmaß an Informationen enthalten. Die Kollegen im Ausland benötigen unserer Erfah­rung nach folgende Angaben, um in einem konkreten Einzelfall sinnvoll tätig werden zu können:

  • Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und vollständige Anschrift der beteiligten Personen;
  • ggf. Eheschließungs- und/oder Scheidungsdatum und -ort;
  • Vorgeschichte und aktuelle Situation;
  • gegenwärtiger familien- und ggf. ausländerrechtlicher Status des Kindes;
  • Wünsche und Vorstellungen der Beteiligten, auch des Kindes;
  • im Einzelfall relevante Informationen, über die Ihrer Meinung nach der Sozialarbeiter im Ausland verfügen sollte;
  • ggf. Sprachkenntnisse der Beteiligten im Ausland;
  • Ist der Beteiligte im Ausland über die Einschaltung des ISD informiert?
  • Welche anderen Stellen (im In- und Ausland) sind in dieser Angelegenheit noch beteiligt?
  • bei gerichtlichen Verfahren: Konnte der Antrag im Ausland zugestellt werden, und wurde hierzu Stellung genommen?
  • Angaben zur im Ausland erbetenen Mitarbeit: Soll auf spezielle Fragen/Probleme eingegangen werden? (evt. Fragenkatalog).


Bedingt durch die Arbeitsweise innerhalb des ISS-Netzwerkes - Weiterleitung der Anfragen/ notwendige Übersetzungen - ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen. Sollten sich wichtige Veränderungen der Ausgangssituation ergeben, so wird um Mitteilung gebeten.

Der ISD erhebt für seine Mitarbeit eine Gebühr, die den Jugendämtern bzw. den Gerichten in Rechnung gestellt wird.

 

pdf-icon.gifHinweise zur Zusammenarbeit mit dem ISD in Familien- und Jugendhilfeangelegenheiten

 

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