Übereinkommen
über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung
und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der
Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19. Oktober 1996
(dieses
Abkommen löst weitgehend das MSA (Übereinkommen über die Zuständigkeit und das
anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen vom
05.10.1961) ab (Art.51). Das MSA gilt aber weiter zwischen Deutschland und Italien,
Macau, Niederlande, Österreich, Portugal und der Türkei jeweils bis diese
Länder ebenfalls das KSÜ ratifiziert haben)
HKÜ
Haager
Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler
Kindesentführung vom 25.10.1980
ESÜ
Europäisches
Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über
das Sorgerecht von Kindern und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses vom
20.05.1980
HAÜ
Haager
Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet
der internationalen Adoption vom 29.05.1993 Brüssel
IIa (EU außer Dänemark)
Verordnung
(EG) Nr. 2201/2003 – Verordnung des Rates vom 27.11.2003 über die Zuständigkeit
und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in
Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (...) - siehe fettgedruckte
Länder
Der
aktuelle Stand der Vertragsstaaten der Haager Übereinkommen sowie darüber
hinaus gehende Informationen sind verfügbar im Internet unter:
http://hcch.e-vision.nl/index_en.php?act=conventions.status&cid=24
Die
Daten geben jeweils den Zeitpunkt des Inkrafttretens des jeweiligen
Übereinkommens für das genannte Land wieder, außer:
*
Beitrittsländer, bei denen die Konvention jedenfalls im Verhältnis zu
Deutschland gilt
***Beitrittsländer,
bei denen die Konvention noch nicht im Verhältnis zu Deutschland gilt